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1. Das Auktionshaus Venator & Hanstein KG (im Nachfolgenden V & H)

versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kommis-

sionär für Rechnung der Einlieferer,die unbenannt bleiben.ImVerhältnis

zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen

ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Venator & Hanstein behält sich das Recht vor, Nummern des Kata-

loges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt,

außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen

der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben

und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem

Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der

vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Die Angaben beruhen auf dem

zumZeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissen-

schaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließ-

lich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere

Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestä-

tigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen

Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext

ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog

nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine

Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Sachen sind gebraucht.

Alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem

sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den

Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder

nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach

Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte ge-

genüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich

ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen

Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet V & H dem Erwerber aus-

schließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich

V & H für die Dauer von zwei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rück-

gabe der vollständigen Kommission, wenn der Gegenstand in unverän-

dertemZustand zurückgegeben wird. ImÜbrigen ist eine Haftung wegen

Mängeln ausgeschlossen.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Ver-

lustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus

welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Kataloganga-

ben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern

V & H nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertrags-

wesentliche Pflichten verletzt hat; im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten: Der Saalbieter erhält gegen Vorlage seines Licht-

bildausweises eine Bieternummer. V & H behält sich die Zulassung

zur Auktion vor. Ist der Bieter V & H nicht bekannt, hat die Anmeldung

24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer

aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote

können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgege-

ben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen V & H zur

ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen.

Der Gegenstand ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der

Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt der Kurztitel.

Der Auftrag ist vom Auftraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen

über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b – d

BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekom-

men und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden

werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einver-

standen, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über

das Internet: Sie werden von V & H nur angenommen, wenn der Bieter

sich zuvor über das Internetportal registriert hat.Die Gebote werden von

V & H wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt. Gebote unter 2/3

des Schätzpreises werden im Interesse des Einlieferers nicht berück-

sichtigt.

7. Durchführung der Auktion. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreima-

ligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Ver-

steigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein

besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe

Gebot abgeben und nach dreimaligemAufruf kein höheres Gebot erfolgt,

entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zu-

rücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein recht-

zeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vomBieter sofort

beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen

(§ 2 Ziffer 4 VerstVO). Gebote werden von V & H nur in dem Umfang aus-

geschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der

Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten,

ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon,ob andere Gebote abgege-

ben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt wor-

den ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit.

8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vor-

behalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach

der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des

Zuschlages bzw. entsprechender Information unter den angegebenen

Kontaktdaten bei Schriftgeboten von dem Vorbehaltszuschlag zurück-

tritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der

versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum

erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9.

Auf denZuschlagpreiswird ein Aufgeld von 24%zuzüglich 19%Umsatz-

steuer, gerechnet nur auf das Aufgeld, erhoben (Differenzbesteuerung).

Für alle Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird ein

Aufgeld von 24% erhoben (Regelbesteuerung); auf diesen Nettorech-

nungspreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer

von 19% hinzugerechnet.

Ausgenommen davon sind gedruckte Bücher

zu einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Von der Mehrwert-

steuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb

der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. – auch

an Unternehmen in EU- Mitgliedsstaaten. Nehmen Auktionsteilnehmer

ersteigerte Gegenstände selber in Drittländer mit, wird ihnen die Um-

satzsteuer erstattet, sobald V & H der Ausfuhr- und Abnehmernach-

weis vorliegen. Für Originalkunstwerke und Photographien, die nach

dem 1. Januar 1900 entstanden sind, wird zur Abgeltung des gemäß

§ 26 UrHG anfallenden Folgerechts eine Umlage für das Folgerecht von

2% erhoben. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte

Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Persönlich an der Auktion teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis

(Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld +MwSt.) imunmittelbaren Anschluss

an die Auktion an V & H zu zahlen. Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die

schriftlich geboten haben oder vertreten worden sind, gilt unbeschadet

sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum

noch nicht als verspätet. Der Antrag auf Umschreibung einer Rechnung

auf einen anderen Kunden als den Bieter muss unmittelbar im An-

schluss an die Auktion abgegeben werden. V & H behält sich die Durch-

führung der Umschreibung vor.

11. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% auf den Bruttopreis

je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder Währung

gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Er-

steigerers.Entsprechendes gilt für Schecks,die erst nach vorbehaltloser

Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. V & H kann bei

Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Frist-

setzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schaden-

ersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache

nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einenMindererlös

gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der

wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen

hat.

12. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion

in Empfang zu nehmen. V & H haftet für verkaufte Gegenstände nur für

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach

vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch Scheck

erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt aus-

nahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. V & H ist berechtigt,

nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und

auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versi-

chern zu lassen.Bei einer Selbsteinlagerung durch V&Hwerden 1%des

Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten p.a. berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann,

ist Köln. Es gilt deutsches Recht. Das Kulturgutschutzgesetz wird an-

gewandt. Auf die Datenschutzerklärung von V & H nach DSGVO wird

verwiesen. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen

Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestim-

mungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der

übrigen davon unberührt.

Henrik Hanstein

Karl-Heinz Knupfer

von der IHK zu Köln öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN