1. Das Auktionshaus Venator & Hanstein KG (im Nachfolgenden V & H)
versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kom-
missionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im
Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen
Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Venator & Hanstein behält sich das Recht vor, Nummern des Katalo-
ges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt,
außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen
der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Kataloganga-
ben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach
bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestand-
teil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Die Angaben beruhen
auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand
der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und die-
nen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte
und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifi-
kate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils
maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie
im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand
wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben
ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Sachen
sind gebraucht. Alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand
veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von
den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben
oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres
nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte
gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich
ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen
Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet V & H dem Erwerber aus-
schließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich
V & H für die Dauer von zwei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur
Rückgabe der vollständigen Kommission, wenn der Gegenstand in un-
verändertem Zustand zurückgegeben wird. Im Übrigen ist eine Haftung
wegen Mängeln ausgeschlossen.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Ver-
lustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus
welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Kataloganga-
ben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern
V & H nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertrags-
wesentliche Pflichten verletzt hat; im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten: Der Saalbieter erhält gegen Vorlage seines Licht-
bildausweises eine Bieternummer. V & H behält sich die Zulassung zur
Auktion vor. Ist der Bieter V & H nicht bekannt, hat die Anmeldung
24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer
aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote
können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgege-
ben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen V & H zur
ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen.
Der Gegenstand ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der
Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt der Kurztitel.
Der Auftrag ist vom Auftraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen
über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b – d
BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekom-
men und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestan-
den werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit
einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Ge-
bote über das Internet: Sie werden von V & H nur angenommen, wenn
der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote
werden von V & H wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt. Ge-
bote unter 2/3 des Schätzpreises werden im Interesse des Einlieferers
nicht berücksichtigt.
7. Durchführung der Auktion. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach drei-
maligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird.
Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern,
wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich
dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres
Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten
Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtüm-
lich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies
vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den
Zuschlag bestehen (§ 2 Ziffer 4 VerstVO). Gebote werden von V & H
nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes
Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum
vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig da-
von, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen
Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem
Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vor-
behalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach
der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des
Zuschlages bzw. entsprechender Information unter den angegebenen
Kontaktdaten bei Schriftgeboten von dem Vorbehaltszuschlag zurück-
tritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der
versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum
erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9.
Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 24% zuzüglich 19% Umsatz-
steuer, gerechnet nur auf das Aufgeld, erhoben (Differenzbesteuerung).
Für alle Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird ein
Aufgeld von 24% erhoben (Regelbesteuerung); auf diesen Nettorech-
nungspreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer von
19% hinzugerechnet.
Ausgenommen davon sind gedruckte Bücher
zu einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Von der Mehrwert-
steuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb
der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. – auch
an Unternehmen in EU- Mitgliedsstaaten. Nehmen Auktionsteilnehmer
ersteigerte Gegenstände selber in Drittländer mit, wird ihnen die Um-
satzsteuer erstattet, sobald V & H der Ausfuhr- und Abnehmernach-
weis vorliegen. Für Originalkunstwerke und Photographien, die nach
dem 1. Januar 1900 entstanden sind, wird zur Abgeltung des gemäß
§ 26 UrHG anfallenden Folgerechts eine Umlage für das Folgerecht von
2% erhoben. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte
Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Persönlich an der Auktion teilnehmende Ersteigerer haben den End-
preis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren An-
schluss an die Auktion an V & H zu zahlen. Die Zahlung auswärtiger
Ersteher, die schriftlich geboten haben oder vertreten worden sind, gilt
unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach
Rechnungsdatum noch nicht als verspätet. Der Antrag auf Umschrei-
bung einer Rechnung auf einen anderen Kunden als den Bieter muss
unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. V & H
behält sich die Durchführung der Umschreibung vor.
11. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% auf den Bruttopreis
je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder Währung
gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des
Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehalt-
loser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. V & H
kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder
nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der
Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass
die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen
Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die
Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes
einzustehen hat.
12. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion
in Empfang zu nehmen. V & H haftet für verkaufte Gegenstände nur
für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst
nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch
Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt
ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. V & H ist berech-
tigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen
und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und
versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch V & H werden
1 % des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten p.a. be-
rechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist
Köln. Es gilt deutsches Recht. Das Kulturgutschutzgesetz wird ange-
wandt. Auf die Datenschutzerklärung von V & H nach DSGVO wird
verwiesen. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen
Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestim-
mungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit
der übrigen davon unberührt.
Henrik Hanstein
Karl-Heinz Knupfer
von der IHK zu Köln öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN